Natürlich fragen Sie sich, welche Kosten auf Sie zukommen. Diese Frage kann man pauschal jedoch nicht beantworten.
Dies ist abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet, dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad sowie der Bedeutung der Sache und entscheidet sich daher jeweils nach Einzelfall. Gerne beraten wir Sie kostenlos dahingehend, welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Auch beraten wir dahingehend, ob eventuell die Kosten über die Pflichtverteidigung oder Prozesskostenhilfe getragen werden. Wir suchen hier nach der für Sie besten Lösung.
Sollten Sie eine rechtliche und taktische Ersteinschätzung zum jeweiligen Fall wünschen, richtet auch dies sich nach den oben genannten Kriterien. Die Kosten hierfür sind jedoch gesetzlich beschränkt auf maximal 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Sollte sodann eine Mandatierung erfolgen, sind die Kosten teilweise auf das Honorar anzurechnen. Unser Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Ausnahme sind besonders umfangreiche Verfahren (Umfangsverfahren), in denen dann eine Honorarvereinbarung geschlossen wird, da die gesetzlichen Gebühren hier nicht kostendeckend wären. Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist möglich.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie uns dies bitte anfangs mit, damit hier – sofern das Rechtsgebiet versichert ist – eine Deckungszusage eingeholt werden kann und Ihre Rechtsschutzversicherung gegebenenfalls die Kosten übernimmt.
Bitte beachten Sie, dass bei sozialrechtlichen Mandanten vor der Erstbesprechung zwingend ein Beratungshilfeschein mitzubringen ist oder eine Anzahlung von 100,00 € zu leisten ist.
Leider kommt es immer wieder vor, dass anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird und die Honorarrechnung nach Abschluss des Verfahrens nicht beglichen wird. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir gegebenenfalls erst nach Einzahlung eines Kostenvorschusses tätig werden können. Gerne sind auch bereit eine Ratenzahlung mit Ihnen zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie uns einfach an.