Diese Frage kann man pauschal gar nicht beantworten. Sprechen Sie mit uns, schildern Sie uns Ihren Fall und wir beraten Sie, ob und welche für Kosten auf Sie zukommen können.
Um einen kleinen Eindruck zu vermitteln: Die Kosten bemessen sich nach vielen Kriterien, unter anderem nach diesen:
- das Rechtsgebiet
- der Streitgegenstand (“um wieviel geht es?”)
- handelt es sich nur um eine Beratung oder eine Vertretung
- geht es um einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Streit
Für Sie ist aber auch von Interesse, ob jemand anderes Ihre Kosten trägt. Das kann zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung sein oder die Kostendeckung über eine Pflichtverteidigung, über Prozeßkostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe. Und vielleicht muss ja auch der Prozeßgegner Ihre Kosten tragen.
Wir suchen auch hier nach der für Sie besten Lösung. Und natürlich sind auch Ratenzahlungen möglich.