
- Mai 05, 2017
Reichlich Verfahren leitete die Polizei gegen Fußballfans ein wegen der Nutzung des Kürzels “ACAB” (=”all cops are bastards”). Zwar hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen deutlich geklärt, dass dies in der Regel eine erlaubte Meinungsäußerung ist, aber manche Polizistzinnen und Polizisten versuchten, auch trotz dieser Entscheidung und vielen Freisprüchen neue Verfahren einzuleiten. Hier scheiterte ein solcher Versuch vor dem Amtsgericht Frankfurt, verteidigt von Rechtsanwalt Wings.
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