- September 14, 2011
Ein Streit zwischen dem damaligen Jugendrichter des Heimatgerichts und Rechtsanwalt Wings gipfelte in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Man muss sich ja nicht jede richterliche Schikane gefallen lassen. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass es gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn ein Verteidiger keine Akteneinsicht erhält, wenn er keine schriftliche Vollmacht vorlegt (was eigentlich seit Jahren jedes Gericht wissen sollte).
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