- November 12, 2015
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelang ein Sieg nach vielen Etappen. Im Grunde hatte Rechtsanwalt Wings schon von Anfang an die Verletzung der Unschuldsvermutung gerügt, aber Amtsgericht Gladbeck, Landgericht Essen und auch das Bundesverfassungsgericht wollten sich davon nichts annehmen. Am Ende gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte uns recht und verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zu Schadensersatz.
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