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Die ganz kleine Chance

By 18. April 2011Allgemein

Seinerzeit im spektakulären OJ Simpson-Prozess gab es großes Unverständnis darüber, dass ein Gericht den Angeklagten in der Strafsache wegen Mordes freigesprochen hat und ein Zivilgericht aufgrund des selben Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis kam und ihn zu einer Schmerzensgeldzahlung an die Hinterbliebenen verurteilte. Es wurde heftig auf das amerikanische Rechtssystem geschimpft, wie so etwas möglich sein könne.

Ist hier aber ganz genau so. Jeder Richter muss sich ein eigenes Bild von dem Sachverhalt machen und darf nicht einfach von den Kollegen abschreiben.

Dennoch wird das manchmal nicht so genau genommen. Ein Mandant von mir wurde wegen einer Gewalttat zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Vor dem Strafgericht. Ich habe ihn seinerzeit jedoch nicht verteidigt, er kam erst relativ spät in meine Obhut. Ich habe allerdings Zweifel, ob das Urteil so richtig war. „Urteilen“ kann ich nur nach Bauchgefühl und das sagt mir, dass da möglicherweise doch eine Verwechslung vorliegen könnte. Wie dem aber auch sei, das Urteil aus dem Strafprozess ist zunächst mal rechtskräftig.

Nun verlangt das angebliche Opfer auch Schmerzensgeld. Vor dem Zivilgericht. Und das gibt mir die Gelegenheit, die Fehler aus dem ersten Prozess (wenn es denn ein Fehlurteil gewesen ist) aufzuzeigen. Wir führen also wieder eine Beweisaufnahme durch, diesmal also im Zivilprozess. Diese Zeugenvernehmungen werden zwar mit etwas veränderten Spielregeln durchgeführt, aber meine Hoffnung geht dahin, dass einige Zeugen etwas anders und wahrheitsgetreuer als im Vorprozess aussagen werden und das Gesamtbild ergibt, dass die Tat sich eben doch nicht so ereignet hat. Wenn das gelingt, dann ist die Tür offen für ein Wiederaufnahmeverfahren und am Ende könnte die Entlassung aus der Strafhaft stehen.

Das Szenario ist natürlich wenig wahrscheinlich, aber wir gehen es an. Es ist nahezu die letzte Chance für den Mandanten, seine Unschuld zu beweisen, was er ja in der Regel nicht muss. Jetzt, da er schon verurteilt ist, muss er gegen dieses Urteil ankämpfen und den Beweis der Unschuld führen. Dass das Gericht voreingenommen sein wird, ist leider genau so wahrscheinlich. Ein anderer Kollege des selben Gerichts hat schließlich schon einen Schuldspruch gefällt und diesen will man nicht bloß stellen. Außerdem steht in dem Urteil ja schon so viel geschrieben, dass man sich nicht die Arbeit machen muss, etwas neues zu schreiben. So gab es auch in der Zivilsache schon einen ersten Termin. Vor dem Termin drängte mich der Richter telefonisch, ich solle doch den Anspruch anerkennen, das sei besser für den Mandanten. Aha. Ich nahm natürlich nichts an, außer dem Angebot, bei dieser Vorgabe wohl ein konfrontatives Verfahren führen zu müssen. Dieser Richter wechselte dann aber die Abteilung und im Termin selbst war es dann eine Richterin, die der Auffassung war, eine Beweisaufnahme im folgenden Termin, der bislang noch nichtstattgefunden hat, durchführen zu müssen. Prozeßkostenhilfe lehnte sie jedoch ab, da es aus ihrer Sicht unwahrscheinlich sei, dass wir gewinnen. Nochmal: Sie will sich ein eigenes Bild machen, geht aber davon aus, dass wir verlieren. Soviel zur Unvoreingenommenheit mancher Richterinnen und Richter. Naja, gegen die abgelehnte Prozeßkostenhilfe habe ich mal Beschwerde eingelegt und warte darauf, was das Oberlandesgericht dazu sagt.

Denn sollte der Mandant wirklich unschuldig sein (was ich natürlich auch nicht weiß), dann könnte ich es nicht ertragen, dass er jetzt in Haft ist. Man muss einfach alles denkbare dafür, respektive dagegen, tun. Und so ein Zivilprozeß bietet dann eben durchaus die Chance eines guten Endes. Wenn es auch nur eine kleine Chance ist. In dem ebenso spektakulären Fall des Harry Wörz führte genau solch ein Zivilprozess schließlich dazu, dass ein elf Jahre(!!) lang unschuldig eingesperrter Mensch zum Glück wieder frei kam.