
- Februar 25, 2021
Ursprünglich plante das Schöffengericht in Gladbeck einen Verhandlungstag für dieses Verfahren, das Urteil fiel jedoch erst am fünften Verhandlungstag. Frau Rechtsanwältin Kunz verteidigte den Gladbecker und konnte erfolgreich widersprüchliche Zeugenaussagen aufdecken und stellte schließlich zielführende Beweisanträge. Es folgte der Freispruch bezüglich der schweren Vorwürfe, nämlich der Abgabe von Betäubungsmitteln in 21 Fällen an Minderjährige. Für die bei der Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Betäubungsmittel verhängte das Schöffengericht lediglich nur noch eine Geldstrafe im unteren Rahmen.
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