
- November 19, 2020
Gegen den Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, des Bestimmen eines minderjährigen zum Verkauf von Betäubungsmitteln sowie dem Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verteidigte Frau Rechtsanwältin Kunz gemeinsam mit einem Dortmunder Kollegen einen Mann aus Unna. Obwohl insgesamt 36 Taten, verteilt über einen Zeitraum von anderthalb Jahren angeklagt waren, wovon eine Vielzahl von Taten mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht sind, konnte das Ergebnis einer Haftstrafe von lediglich 3 Jahren und 3 Monaten erreicht werden.