- August 11, 2020
Ein Hubschraubereinsatz und wilde Verfolgungsjagden unter Betäubungsmitteleinfluss. Der Mandant, welcher beider Taten und weiterer Taten angeklagt wurde, war bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Trotz der wilden Tatumstände, der Vorstrafen und dem Umstand, dass der Mandant erst vor kurzen aus der Haft entlassen, sowie unter laufender Bewährung stand, konnte durch Frau Rechtsanwältin Kunz vor dem Schöffengericht in Dortmund eine milde Haftstrafe, welche erneut zur Bewährung ausgesetzt wurde, erreicht werden.
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