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Finde den Fehler

By 10. Februar 2011Allgemein

Wie man Steuergelder verschwenden kann, konnte man gestern beim Amtsgericht Gladbeck erleben. Wobei zum einen das Gericht dafür gar nicht so viel konnte und zum anderen ich mich nicht so sehr beschweren muss, weil ich zu einem gewissen Anteil Empfänger dieser Steuergelder bin.

Der Mandant wird angeklagt, weil jemand ein Auto von einem Händler gekauft hat und danach feststellte, daß an dem Tachometer manipuliert worden ist. Dieser Jemand hat das Auto problemlos beim Händler umtauschen können. Auch der Händler wusste nichts von seinem Glück, konnte das Auto aber auch wieder an den zurückgeben, von dem er es hatte. Einen Schaden hatte bislang niemand.

Der Käufer aber erstattete Anzeige wegen Betruges. Die Polizei ermittelte mit einem gehörigen Aufwand und liess diverse Büro-, Geschäfts- und Wohnräume durchsuchen. Außerdem ermittelte man den heutigen Eigentümer des Autos. Dieser wiederum gab bei der Polizei an, das Auto von meinem Mandanten (der es wiederum von diesem „jemand“ gekauft hatte, welcher es von dem Händler zurückbekam) gekauft zu haben. Ja, er fühle sich betrogen, da das Fahrzeug nicht die wirkliche Laufleistung aufweise. Zufrieden aber sei er trotzdem mit dem Auto, was er immer noch fahre.

Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen meinen Mandanten. In einem Rundumschlag wird ihm nicht nur Betrug wegen des Verkaufs an den heutigen Eigentümer vorgeworfen. Nein, auch solle er das Fahrzeug auch damals an den „Ursprungshändler“ in betrügerischer Manier abgegeben haben. Das haben die Ermittlungen zwar nicht ansatzweise ergeben, aber man kann es ja mal mit einer Anklage versuchen.

Nun landete die Sache vor dem Amtsgericht, dem ich vorher ausführlich über den tatsächlichen Sachverhalt berichtete. Ich schilderte, wie er zu dem Fahrzeug gekommen war und dabei über den manipulierten Kilometerstand informiert wurde. Diese Information gab er aber an den Käufer und heutigen Eigentümer mit einem saftigen Preisnachlass weiter.

Unzählige Zeugen mussten trotzdem vor Gericht erscheinen und nicht einer, der unsere Darstellung nicht bestätigte. Selbst der Käufer, der noch bei der Polizei anders aussagte, gab an: „Ja, er hat mir das damals gesagt. Ich wusste, dass die wahre Laufleistung höher ist. Mit dem Wagen bin ich zufrieden.“ Was im übrigen auch die anderen Teilnehmer an dem Verkaufsgespräch allesamt bestätigten.

Jetzt frage ich mich natürlich, was hier nicht stimmt. Entweder hat der Käufer bei der Polizei schlicht gelogen. Oder es ist das passiert, was ich leider häufig höre: Dass nämlich die Polizei bei ihren Vernehmungen die Dinge so aufschreibt, wie sie es gerne hören will und wie es mutmaßlich im Sinne der Ermittlungen passen könnte. Ob und wie es  hier dazu kam, weiss ich natürlich nicht, aber ein faules Ding kann man schon feststellen. Was bei Strafprozessen wohlgemerkt nichts ungewöhnliches ist.

Aber ich will mich nicht zu sehr beschweren. Nichts geht doch über einen Freispruch. Und solange zumindest ein Teil der Steuergelder in die richtige Richtung geht, ist alles in Ordnung.