Skip to main content

Die Buchhaltung von Inkasso Moskau

By 18. März 2011Allgemein

Alles muss seine Ordnung haben. Auch bei der Firma „Inkasso Moskau“. Erst recht dort!

Da finde ich mich in einem Zivilprozess wieder, in dem eine Dame das Honorar für einen Auftragsraub zurückfordert, nachdem dieser fehlgeschlagen ist. Immerhin ein paar tausend Euro war es ihr wert, meinen Mandanten mit der Organisation einer druckvollen Inkassotätigkeit zu beauftragen. Ein ehemaliger Schwiegersohn schuldete ihr einen sechsstelligen DM-Betrag und weigerte sich zu zahlen. Er war auch nicht mehr in Deutschland, sondern in der Schweiz. Die Dame wusste um angebliche Kontakte meines Mandanten in ein bestimmtes Millieu und zahlte ein hübsches Sümmchen dafür, dass ein paar bös dreinschauende Männer sich in die Schweiz aufmachen und bei dem Ex-Schwiegersohn anklingeln sollten.

Nun wurde der Kontakt zwischen den Ausführenden und der Dame tatsächlich hergestellt, doch konnten oder wollten diese nichts erreichen. Das Geld, die paar tausend Euro, waren also auch futsch. Und das wurde nun im ordentlichen Zivilprozess eingeklagt. Beziehungsweise versucht man es.

Wie das Verfahren ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Nach meiner Auffassung ist der Vertrag zwischen den Parteien sittenwidrig. Und wer weiss, dass er auf ein sittenwidriges Geschäft etwas zahlt, der kann das im Nachhinein nicht wieder zurückfordern, so steht es im § 817 BGB.

Dennoch ein etwas ungewöhnliches Verfahren. Fast so wie die etwas unkluge Idee, Schwarzarbeits-Lohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Haben wir alles schon gehabt…