Mit dieser gestern aufgeschnappten Geschichte habe ich beruflich (leider) rein gar nichts zu tun, sie ist nur zu schön, um sie diesem Blog vorzuenthalten:
Eine Frau wird von der Polizei vorgeladen. Es geht um den Verdacht der Unterschlagung. Man wirft ihr vor, an einem Geldautomaten von einer Vorbenutzerin versehentlich nicht mitgenommene Geldscheine an sich genommen zu haben. Sie selbst ist völlig verblüfft, da unschuldig und begibt sich zur Vernehmung.
In der Vernehmung streitet sie natürlich alles ab. Der Polizist konfrontiert sie allerdings mit dem Umstand, dass sie als nächste an diesem Automaten Geld abgehoben habe und mit einer vorliegenden Personenbeschreibung, die auf eine weibliche Täterin hindeutet. Zwar gab es an und um den Geldautomaten ungewöhnlicherweise keine funktionierende Kameraüberwachung, aber eine Zeugin habe die mutmaßliche Täterin beobachtet. An dieser Täterin gab es laut Personenbeschreibung zwei Besonderheiten. Besonderheit 1: Sie war in Begleitung eines kleinen Kindes. Unsere unschuldige Hauptperson ist aber kinderlos. Besonderheit Nummer 2: Die Täterin war bekleidet mit einem schwarz-gelben Ringelpulli. Zu diesem Punkt konnte jedoch unverzüglich ein lupenreines, ein glasklares, ja ein nicht zu widerlegendes Alibi präsentiert werden: Man zückte sofort die Brieftasche und legte den Beamten empört ob dieses Verdachts den Mitgliedsausweis des FC Schalke 04 vor. „Glauben Sie jetzt, ich würde auch nur jemals an einen schwarz-gelben Ringelpulli denken, geschweige denn so einen anziehen??“
Sprachs und die Polizei musste erkennen, dass sie offensichtlich die falsche Person vor sich sitzen hatte. Das Verfahren wird nun wegen erwiesener Unschuld eingestellt werden.
Ich hätte da schon einen Ermittlungsansatz: Rasterfahndung am kommenden Samstag in Dortmund Lüdenscheid-Nord.