In meinen eigenen Prozessen bin ich in der Regel ganz gut im Vorhersagen des Ergebnisses nach den Plädoyers. Man weiß ja meist, in welche Richtung das Gericht zu entscheiden gedenkt und leider weicht man dort ja viel zu häufig nicht von einer einmal vorgefassten Meinung ab. Daher will ich mal eine Vorhersage zum Ausgang des Kachelmann-Prozesses abgeben, auch wenn ich nicht dabei, ohnehin weit weg bin und erst ein Plädoyer, nämlich das der Staatsanwaltschaft, bekannt ist. Wie die Verteidigung plädieren wird, ist ja nicht schwer vorhersehbar. Und aus der Ferne, nur aufgrund der blossen Medienbeobachtung des Verfahrens würde ich prinzipiell davon ausgehen, dass die einzig richtige Entscheidung ein Freispruch sein müsste, denn eine sichere Überzeugung, dass eine Tat stattgefunden hat, scheint mir arg fraglich zu sein.
Dennoch gehe ich von einem anderen Ergebnis aus. Ich hatte das vor einigen Wochen ja schonmal prognostiziert. Die Staatsanwaltschaft geht von Vergewaltigung unter Einsatzes einer Waffe aus und fordert 4 Jahre und 3 Monate Haft. Laut Gesetz, § 177 Absatz 4 StGB lautet die Mindeststrafe für derartige Delikte, also wenn die Waffe zum Einsatz kommt, 5 Jahre. Die Staatsanwaltschaft sagt aber, dass etwa aufgrund der vorherigen Beziehung zwischen angeblichem Täter und Opfer sowie aufgrund des durch die Medienberichte zerstörten öffentlichen Lebens Kachelmanns ein sogenannter „minderschwerer Fall“ vorliegen würde. Dadurch kann auch auf eine Strafe unterhalb des gewöhnlichen Mindestmaßes erkannt werden.
Meine Vorhersage: Kachelmann wird durch das Landgericht für schuldig befunden. Ansonsten hätte man sich einen Großteil der Beweisaufnahme zum Ende hin sparen können. Außerdem hatte man sich bereits früher schonmal festgelegt, was zur damaligen Haftentscheidung führte. Weiterhin glaube ich, dass das Gericht keinen minderschweren Fall annehmen wird. Wenn man eine Vergewaltigung schon als erwiesen betrachten wird, dann ist es eher ein normal-schwerer Fall und nicht ein minderschwerer. Also wird die Strafe oberhalb von 5 Jahren liegen (das Gericht kann auch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen). Ich denke, so um die 6-7 Jahre könnten dann stehen. Und zuschlechterletzt erfolgt dann noch die berüchtigte Saalverhaftung. Man wird wegen der hohen Strafe Fluchtgefahr attestieren und den Haftbefehl wieder in Vollzug setzen.
Wie schon gesagt – ich würde mir ein anderes Ergebnis wünschen. Aber ich befürchte dieses skizzierte.
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