Am Ende eines Strafverfahrens steht in einigen Fällen nicht nur eine Strafe in Form einer Geld- oder Haftstrafe. Mit so einem Urteil können zusätzlich weitere Folgen verbunden sein. Im Prinzip eine Strafe neben der Strafe. „Nebenstrafe“ ist formal ein unkorrekter Begriff, da das Strafgesetzbuch von Nebenstrafe nur bei einem Fahrverbot bis zu drei Monaten redet. Aber es kann auch drastischer kommen:
Klassiker, die man schon an der Uni beigebracht bekommt, kommen aus dem Beamtenrecht: Wird ein Beamter zu einer Strafe von mindestens einem Jahr, egal ob mit oder ohne Bewährung, verurteilt, dann ist er danach kein Beamter mehr. Automatisch. Da muss man halt als Verteidiger (und als Gericht!) dran denken.
Es gibt aber noch weitere Situationen mit mehr praktischer Relevanz: Bei Ausländern zum Beispiel, die bislang nicht vorbestraft waren und keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur eine Duldung haben, konnte eine Strafe von mehr als 50 Tagessätzen schon übel sein. Denn es gibt im Ausländerrecht gelegentlich sogenannte „Altfallregelungen“, wonach Ausländer mit Duldungsstatus, die schon viele Jahre in Deutschland sind und Arbeit haben, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Jedoch nicht, wenn ein Familienmitglied eine Strafe von mehr als 50 Tagessätzen Geldstrafe bekommen hat. Wer mal leichtfertig so etwas kassiert, ist raus aus dieser Altfallregelung. Muss man auch wissen.
Ein weiterer Klassiker: Drogen im Straßenverkehr. Man wird angehalten, ein Drogenschnelltest schlägt positiv an und es kommt zur Blutprobe. Geringe Mengen von einer Droge der Wahl sind im Blut. Es reicht noch nicht für ein Strafverfahren, aber eventuell kommt es zu einem Bußgeldverfahren. Auch wenn dieses glimpflich ausgeht – die Akte wandert danach quasi automatisch zum Straßenverkehrsamt, das dann gerne mal den Führerschein im „Verwaltungsweg“ entzieht. Die MPU, im Volksmund „Idiotentest“, ist dann für teuer Geld zu absolvieren.
Auf meinem Tisch landete nun ein Fall, in dem ein prominenter Kollege verteidigt hat. Vorwurf: Einmal Betrug und einmal Unfallflucht. Der prominente Kollege (dessen „Preise“ ich gar nicht wissen will) hat ein auf den ersten Blick ganz gutes Ergebnis erzielt. Man hat vor Gericht offenbar gedealt. Geständnis gegen milde Strafe. Die Strafe war auch milde, eine sogenannte „Vorbehaltsstrafe“, also eine Geldstrafe zur Bewährung. Gibt es keine neue Straftat innerhalb einer Frist von 2 Jahren, kommt die Geldstrafe nicht zum Einsatz. Was der Kollege aber nicht bedacht hat: Eine Verurteilung war das Urteil trotzdem. Und da es sich um ein Straßenverkehrsdelikt handelte, gab es saftig Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Da der Mandant schon einiges gesammelt hatte, ist nun mal der Führerschein futsch. Dumm gelaufen. Und ich darf mich mal wieder an einem Wiederaufnahmeverfahren versuchen.