Wirklich nicht. Das mag jetzt zwar hart klingen, aber es ist wahr. Dem Verteidiger vor Gericht darf es gar nicht um die Wahrheit gehen. Die Wahrheit mag den Verteidiger zwar interessieren, aber allenfalls rein persönlich, nicht beruflich. Es ist sogar noch dramatischer: Wem es als Verteidiger darum geht, die Wahrheit in einem Prozess herauszufinden, hat mutmaßlich seinen Job verfehlt.
Der Richter hat die Wahrheit herauszufinden. Die Staatsanwaltschaft (eigentlich) auch. Letztere legt ihre Rolle aber -mit Ausnahme von guten Staatsanwälten- auch mal falsch aus und ermittelt nur in die eine, nämlich in die verurteilende Richtung. Der Verteidiger hingegen muss knallhart parteiisch sein. Ihm darf es nur darum gehen, den Angeklagten mit allen Mitteln, die die Verfahrensordnung erlaubt, vor einer Bestrafung zu schützen. Selbst, wenn der Angeklagte in Wahrheit der Täter ist. Ganz egal. Wenn es ein -legales- Mittel gibt, das den Angeklagten vor der Verurteilung schützt, dann muss es angewandt werden. Es kann nicht, es muss.
Das sind alles Selbstverständlichkeiten, sollte man meinen. Tatsächlich erfährt man ausgerechnet vor Gericht, also dort, wo man das eigentlich wissen sollte, oft das Gegenteil. Von Richtern, die sauer oder gar persönlich werden, wenn man die Prozeßrechte höher schätzt als die vermeintliche Wahrheit. Von kopfschüttelnden Staatsanwälten. Aber auch von Anwälten, die ihre Aufgabe nicht verstanden haben und im Einklang mit den anderen Prozeßbeteiligten versuchen, die Wahrheit zu ermitteln und dann nicht anders können, als auch die Verurteilung ihres eigenen Mandanten zu beantragen.
Man wundert sich, dass dann ausgerechnet diese Anwälte es sind, die vom Gericht die Jobs der Pflichtverteidigungen bekommen, wenn die Angeklagten sich nicht selbst um einen Pflichtverteidiger nach Wahl kümmern. Naja, eigentlich wundert man sich auch nicht.