Wenn das der Bund der Steuerzahler wüsste. Die Anklage lautete auf Betrug. Betrogen worden sei das angebliche Opfer um einen Euro. Diesen Euro habe er als Kaufpreis für ein ebay-Geschäft überwiesen, aber die Ware sei ausgeblieben. Der Staatsanwaltschaft reicht das als Erkenntnis und klagt an.
Ganz schön mutig. Denn das Risiko ist relativ groß, dass sich im Prozess etwas anderes herausstellt und erhebliche Kosten produziert werden, die der Staat dann letztlich selber zahlt. Und so war es dann auch: Dem Mandanten konnte -was zu erwarten war- nicht bewiesen werden, dass er den angeblich Geschädigten wirklich betrogen hat. Im Gegenteil sprach sogar viel dagegen, aber uns reicht ja, den vollen Beweis der Schuld zu erschüttern und das gelang im Ergebnis.
Da nun der Anwalt mehr als 300 Kilometer one-way fahren musste, eine Zeugin sogar über 800 Kilometer und dank Messezeiten die Hotels unerschwinglich sind, summieren sich die Kosten für den ganzen Spaß auf geschätzte 2500,- €. Auch wenn’s der Rechtsfindung nicht gedient hat; als kleines Konjunkturpaket in der Vorvorweihnachtszeit hat der Prozess sicher genützt. Wenn ich noch dazu rechne, dass auf dem Rückweg ein auf der Autobahn vor mir fahrender LKW seine Ladung auf meine Windschutzscheibe abgeladen hat, dann ist der betriebswirtschaftliche Umsatz sogar mehrfach vertausendfacht worden.
Und das alles für einen Euro. Nicht schlecht.