Neulich habe ich vor dem Landgericht in Bonn verteidigt. Als Pflichtverteidiger. Direkt nach dem Termin wurde die Rechnung ans Gericht diktiert, in der sich auch Fahrtkosten sowie 6 Euro Parkgebühren wiederfanden. Weil sie entstanden sind.
Ich hatte die Quittung aber nach dem Diktat nicht zur Akte gelegt, so dass die Rechnung nur quittungslos das Büro verliess. Nun kam die Aufforderung, doch die Quittung zu übersenden. Anderenfalls sollte ich den Antrag auf die Erstattung der 6 Euro zurücknehmen. Da ich die Quittung spontan nicht fand und keine Lust hatte, mich bei dem Bürokostenfaktor länger als 3,75 Minuten mit dieser Frage zu beschäftigen, schrieb ich zurück, dass ich anwaltlich versichern würde, dass ich in der Tiefgarage neben dem Gericht (unter dem Rathaus?) geparkt hätte und hierfür 6 Euro aufgewendet habe. Die Quittung fände ich nicht mehr. Entweder man glaube mir und zahle oder man glaube mir nicht und kürze die Rechnung.
Einmal darf man raten: Das Gericht kürzte natürlich.
Jetzt habe ich zufällig in den Untiefen meines Portemonnaies die Quittung gefunden, nochmal nach Bonn geschickt (was ein Aufwand – der steht nicht in Relation zu sechs Euro, aber jetzt geht’s mir auch um das Prinzip) und dazu geschrieben, dass man mir ruhig hätte glauben können. Jetzt bin ich gekränkt!
Nie in Frage gestellt wird übrigens generell, ob man überhaupt mit dem Auto gekommen ist, denn nur dann entsteht der Anspruch auf den PKW-Fahrtkostenersatz überhaupt. Man hätte ja auch zu Fuß, per Autostop, mit einem vorhandenen Bahnticket oder als Beifahrer des Mandanten kommen können. Versteh einer die Bürokraten.