Wie kommen die Drogen in den Knast? Eine immerwährende Frage, deren Beantwortung doch eigentlich so einfach ist: Natürlich durch die Personen, die von außen hereinkommen. Also durch Rechtsanwälte, Ärzte, Pfarrer, Polizisten, Bewährungshelfer, Staatsanwälte, Fremdfirmenarbeiter, Besucher und last, but not least durch das Bewachungspersonal. Durch die eine Gruppe mehr, durch die andere weniger. Im Prinzip weiß man das ja auch, allein, die Bekämpfung dieser Transfers ist relativ schwierig. Besucher kann man durchsuchen, Verteidiger manchmal auch. Polizisten und Staatsanwälte werden sich eher nicht durchsuchen lassen. Das Personal schon gar nicht.
Jetzt habe ich aber eine weitere Masche kennengelernt: Denn ein Mandant hat, was durch einen beschlagnahmten Brief ans Tageslicht kam, eine postalische Bestellung zu seinem Verkäufer nach draußen aufgegeben. Man solle ihm eine bestimmte Menge in die JVA senden. Als Transportmittel schickte er einen Brief von mir mit mit der Bitte, man solle diesen bei der Rücksendung benutzen. Denn Verteidigerbriefe würden nicht kontrolliert werden.
Nun denn, dieses Vorhaben mißlang. Aber es macht mich doch etwas betroffen. Man stelle sich nur vor, solch ein angeblich von mir stammender Brief fällt durch irgendetwas auf und der zuständige Staatsanwalt glaubt mir nicht, dass ich nicht der Absender des Heroinpäckchens war. Das will man gar nicht zuende denken.
Aus diesem Grunde werde ich jemandem in den kommenden Tagen einen massiven Einlauf verpassen.