Nach dem großen Erfolg des damaligen Blogbeitrags „Bet and win – Kachelmann“ schreit alles nach einer Fortsetzung. Damals lehnte ich mich mit einer Prognose vom Ausgang des Kachelmann-Verfahrens weit aus dem Fenster und fiel aus dem selben, da ich mich mal ganz derbe verschätzt habe. Vom Gefühl her aber so ähnlich, wie wenn man beim Bundesligatipp gegen seinen eigenen Verein setzt und dieser dann doch gewinnt: Auf’m Platz ist eben am wichtigsten. Und über den Freispruch habe ich mich sehr gefreut, weil er das einzig rechtsstaatlich vertretbare Ergebnis war. Gerechnet habe ich damit dennoch nicht, worüber seinerzeit sogar die bedenkliche Boulevardpresse (mit einem Uralt-Foto von mir, Link leider nicht mehr verfügbar) berichtete. Naja.
Heute wird der geneigte Blogleser/die geneigte Blogleserin aber erfahren, wie wahrscheinlich die Causa Wulff enden wird. Wie wir alle wissen, hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt -vermutlich mit fürchterlichen Bauchschmerzen- durchgerungen, seine Ermittlungen aufzunehmen. Vieles könnte Gegenstand der Ermittlungen sein, Aufhänger ist jedoch die Geschichte um die Bürgschaftsgewährung an den Geschäftsmann Groenewold, der sich im Gegenzug mit allerlei Gefälligkeiten revanchiert haben soll. Eine Vorteilsannahme nach § 331 StGB.
Ein Strafverfahren kann auf mannigfaltige Art und Weise beendet werden. Grob gesprochen gibt es folgende Varianten:
- Einstellung mangels Tatverdachts
- Einstellung ohne Auflage wegen geringer Schuld
- Einstellung gegen (Geld-)Auflage
- Strafbefehl (also Verurteilung ohne mündliche Verhandlung)
- Anklage an das Amts- oder Landgericht
- nach Anklage: Verurteilung
- nach Anklage: Freispruch
- nach Anklage: Einstellung mit oder ohne Auflage
Es gibt noch einige weitere Nuancen, aber das führt jetzt zu weit.
Wie also wird das Verfahren ausgehen: Nun, ich halte die Justiz verallgemeinernd nicht für besonders mutig, wenn es gegen sogenannte „Große“ geht. Den Mut gegen Prominente entfaltet sie meist dann, wenn diese schon tief gefallen sind. Wulff mag zwar in der Netzgemeinde kein besonderes Ansehen mehr genießen, steht aber trotzdem noch unter der Fuchtel Hochachtung der Bundeskanzlerin und ist immerhin Bundespräsident a.D. und Ministerpräsident a.D.. Also ein besonderes Kaliber für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Dass man sich da nicht wirklich um Vollgas bemüht, zeigt beeindruckend die Geschwindigkeit der Aufnahme von Vorermittlungen. Obgleich lange, lange Hinweise in diversen Medien recherchiert und kolportiert wurden, hat es viel zu lange gedauert, bis man sich in Hannover zu irgendwas hat durchringen wollen. Bei anderen mutmaßlichen Straftätern ist man da nicht so zimperlich.
Das alles spricht dafür, dass man sich zu einer recht geräuschlosen Erledigung des Strafverfahrens durchringen wird. Die klassischen geräuschlosen Varianten sind die der Einstellungen oder des Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft ist nun aber extrem weisungsgebunden und letztlich dem Justizministerium Niedersachsens unterstellt. Wird es der Justizminister wagen, eine strafrechtliche Verurteilung des Ex-Ministerpräsidenten durchzusetzen? Kann er es wagen, die Sache unter den Tisch fallen zu lassen? Beides wohl eher weniger. Daher spricht viel dafür, dass man sich hinter den Kulissen auf eine Einstellung nach § 153a StPO einigen wird gegen Zahlung einer zu vereinbarenden Geldauflage. So behalten im wesentlichen alle Beteiligten ihr Gesicht. Wulff kann weiter die Unschuldsvermutung hoch halten und die Staatsanwaltschaft kann behaupten, es sei doch irgendwie sanktioniert worden.
Mein Tipp also: Wulffs Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Hannover ohne Anklageerhebung nach § 153a StPO eingestellt.
Aber ich hab ja nie recht….