Skip to main content

Der Zeuge plädiert

By 30. Mai 2012Allgemein

Es hat im Rechtsstaat schon seinen guten Sinn, dass es die Staatsanwaltschaft ist, die die Anklage vertritt und nicht etwa das vermeintliche Opfer selbst. Denn als Opfer einer Straftat wünscht man, jedenfalls wenn man nicht die Kunst des Verzeihens stark verinnerlicht hat, dem Täter regelmäßig die Pest an den Hals. Kann ich teilweise nachvollziehen. Wenn mir ein ehemaliger Mandant in der Kanzlei das Telefon klaut, dann bin ich nicht nur vor den Kopf gestoßen, sondern denke mir aus, wie der gute Mann das dann zu sühnen habe. Und rege mich vielleicht sogar noch über seinen Verteidiger auf.

Deshalb ist es wichtig, dass eine zumindest dem Grundgedanken nach neutrale Einrichtung die Anklage vor dem Gericht erhebt. Dass diese Einrichtung dann manchmal selbst in den sportlichen Ehrgeiz verfällt und aus einem diesem Ehrgeiz geschuldeten Tunnelblick nicht nachvollziehbar agiert, steht auf einem anderen Blatt. Der Grundgedanke ist in Ordnung. Die Ausführenden sollten sich frei von Vorverurteilungen machen, können es aber manchmal nicht. Menschlich auch irgendwie nachvollziehbar, auch wenn es die Objektivität der Anklage leider leiden lässt. Muss man als Verteidiger mit leben.

Nun hatte ich aber einen „Geschädigten“, wie es so schön heisst (für die Ermittler ist ein Geschädigter interessanterweise schon dann geschädigt, wenn er es nur behauptet und ohne irgendwas bewiesen zu haben) auf dem Zeugenstuhl, der nach seiner eigentlichen Aussage meinen Job übernehmen wollte. Von wegen „Pest an den Hals wünschen“. – „Geben Sie dem Jungen noch eine Chance. Der bessert sich noch. Der muss nicht in den Knast. Tun Sie was für ihn. Eine Chance noch, nur noch eine Chance“. Und so weiter. Er hörte gar nicht mehr auf. Ich wollte ihn einerseits in seiner Tirade nicht stören, versank aber innerlich in ein gewisses Fremdschämloch.

Und ja – der Richter gab noch eine Chance. Trotz Bewährung und einem sich wiederholenden Vorwurf. Ergo hat der Zeuge ganz gute Arbeit geleistet und holt sich hoffentlich bei der Gerichtskasse seinen als Pflichtverteidigerentschädigung getarntes Zeugengeld ab. Ich hingegen hatte zum wiederholten Male das Vergnügen, mit einem Referendar auf der Gegenseite eine formelle Verständigung nach § 257c StPO („Deal“) zu machen, so dass die Staatsanwaltschaft nicht doch noch auf die Idee kommt, im Sinne eines sportlichen Geschädigtenschutzes für eine Haftstrafe zu sorgen.