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Kobiashvili

By 5. Juni 2012März 23rd, 2023Allgemein

Der (inzwischen) Berliner Fussballer Levan Kobiashvili wurde von der Sportgerichtsbarkeit zu einer rekordverdächtigen (Spiel-)Sperre von siebeneinhalb Monaten verurteilt, weil er in der unterbrochenen Phase des Relegationsspiels in Düsseldorf in den dortigen Katakomben den Schiedsrichter attackiert haben soll. Er soll ihn dort geschlagen haben. Die Situation war hektisch und man konnte verschiedene Berichte lesen, was Kobiashvili genau getan hat. Die nachteiligste Darstellung war, dass er den Schiedsrichter mit den Faust in den Nacken geschlagen habe und dieser einen Treppensturz noch so eben verhindern konnte. Es gab aber auch mildere Darstellungen. Kobiashvili. Ausgerechnet der lethargische Kobiashvili. Sehr merkwürdig. Wie dem auch sei –  nach neuesten Presseberichten soll er inzwischen „gestanden“ haben.

Was passiert aber nun strafrechtlich? Immerhin soll der Schiedsrichter relativ umgehend Strafanzeige erstattet (und mutmaßlich Strafantrag gestellt) haben. Die Sache wird also demnächst ein Staatsanwalt auf dem Tisch haben.

Meine bescheidene Prognose: Es dürfte nicht viel passieren. Denn ich unterstelle zunächst, dass der gute Kobi nicht vorbestraft sein dürfte. Außerdem hat er in einer wahrhaft hektischen Situation, der zudem eine gewisse (Fußball-)Existenzangst (Nichtfußballfans unter den LeserInnen ignorieren bitte die Vokabel „Existenzangst“ in diesem Zusammenhang!) innewohnte, gehandelt. Und schließlich, das dürfte das entscheidende Argument sein, ist er durch die lange Spielsperre schon genug gestraft. Abgesehen von dem Imageschaden und ohne die arbeitsvertraglichen Regelungen zu kennen, wird man wohl einen spürbaren Einkommensverlust unterstellen dürfen. Für einen Fußballer, der eine limitierte Lebensarbeitszeit hat, ist das schon einschneidend. Vergleicht man die Tat mit dem, was man als Strafjurist sonst auf dem Schreibtisch hat, ist das Vergehen außerdem vergleichsweise harmlos. Obwohl es eine Körperverletzung ist, glaube ich nicht, dass es eine Anklage oder einen Strafbefehl geben wird. Ich denke eher an eine geräuschlose Einstellung des Verfahrens und eine ordentliche Geldbuße zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Eine Bestrafung im eigentlichen Sinne wäre des schlechten also zuviel.

Der Straßenfeger wird sich über das Geld freuen.