Wer zu seiner Strafverhandlung nicht kommt, sei es als Angeklagter oder Zeuge, riskiert die sogenannte polizeiliche Vorführung oder aber einen Haftbefehl (das geht nur beim Angeklagten). Polizeiliche Vorführung bedeutet, dass die Polizei den Auftrag bekommt, die Person zur Verhandlung zu bekommen. Klassisch ist die Variante, dass dem Betreffenden nichts von seinem Glück mitgeteilt wird und morgens bei ihm/ihr zur Unzeit angeklingelt wird. Statt einer guten Nachricht warten dort mehrere Polizisten und entführen einen zum Gericht, wo man mit etwas Pech bis zur Mittagszeit schmoren darf, bis die Verhandlung beginnt. Teilweise werden auch humanere Methoden an den Tag gelegt. So ist es in unserem Bezirk üblich, dass die Person einen bösen Brief von der Polizei bekommt, in dem auf den versäumten und den neuen Termin hingewiesen wird, der oder die Betreffende sich aber bei der Polizei melden und schwören kann, diesmal auch wirklich hinzugehen. Fast immer klappt diese milde Variante auch.
Nun gibt es gerichtserfahrene Angeklagte. Sozusagen Profi-Angeklagte. Einer von denen war zu seinem Termin nicht erschienen. Also setzte das Gericht die Verhandlung aus und ordnete die polizeiliche Vorführung an. Die Polizei schickte dem mutmaßlichen Übeltäter den besagten bösen Brief. Ob es einen Rückruf gab, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls fehlte der Angeklagte auch in der zweiten Verhandlung. Allseits Ratlosigkeit.
Dann ging -deutlich nach dem Termin- bei Gericht ein erboster Anruf des Angeklagten ein. Er habe pünktlich gestriegelt und geschniegelt vor der Haustür auf den Polizeiwagen gewartet, der ihn zum Ort des Geschehens transportieren sollte. Allein – das Transportunternehmen sei nicht gekommen. Jetzt habe er den Termin wieder verpasst…