Da macht man sich vor ein paar Wochen noch darüber lustig, dass Bankräuber eigentlich ihre Einnahmen versteuern müssten und jetzt das: Einem Pressebericht aus Düsseldorf (Link leider nicht mehr verfügbar) ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft einem Pärchen Betrug vorwirft, weil sie Einnahmen aus Einbrüchen nicht bei der Hartz-IV-Behörde angegeben hätten. Im Klartext: Man ist also schon wegen des Einbruchs rechtskräftig verurteilt worden und bekommt nun möglicherweise noch einen Nachschlag wegen angeblich unterlassener Angaben.
Die Verteidigerin macht laut diesem Pressebericht aber genau das richtige, indem sie gegenrechnet. Das Pärchen habe Schulden gehabt, dafür sei das Geld verwendet worden.
Was das ganze soll, frage ich mich trotzdem. Rein akademisch mag das ja richtig sein und unter Umständen wirklich einen Betrug darstellen. Vielleicht ist es aber auch eine mitbestrafte Nachtat. Ich will mich da gar nicht an Spekulationen beteiligen, jedenfalls ist eine solche Anklage höchst unüblich. Meine Vermutung geht dahin, dass dem sachbearbeitenden Staatsanwalt da persönlich etwas quer saß – sei es, dass ihm die Ausgangsstrafe zu niedrig war oder er mit den Angeklagten oder der Verteidigung aneinandergerasselt ist. Oder unerfahren war.
Ich habe ähnliches jedenfalls noch nicht erlebt.