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Keine Neuigkeit: Abmahnkanzleien nerven.

By 18. Juli 2012Allgemein

Diese Abmahnanwälte. Ich bin genervt. Neuester Anlass für ein Ärgernis ist folgendes: Mandant wird wegen eines Porno-Downloads abgemahnt. Wir geben modifizierte Unterlassungserklärung ab und verhandeln die Gebühren herunter. Lange vor meiner Schmerzgrenze sagt die Mandantschaft, dass sie den mir noch lange nicht genug heruntergehandelten Betrag gerne zahlen möchten, um Ruhe zu haben. Ich kläre auf, dass die Gegenseite meines Erachtens nach noch zu viel fordert, aber kann schon verstehen, dass man keine Lust mehr auf den Streit hat. Die Zermürbungsstrategie ist ja auch letztlich Teil der Abmahnanwaltschaft, der ich mich ansonsten aber immer widersetze.

Wie dem auch sei – ich erkläre Einverständnis und wir vergleichen uns auf Zahlung der Summe X. Mandantschaft zahlt fristgerecht per Überweisung. Ich stelle meine Rechnung, die auch prompt bezahlt wird und die Sache ist erledigt.

Denkste!

Nach ein paar Monaten fängt die Gegenseite wieder an. Man biete einen Vergleich an, um die Sache vom Tisch zu kriegen. Ich antworte, dass die Sache längst den Tisch verlassen hätte, da Vergleich plus Zahlung. Nein, heisst es vom Gegenanwalt, es sei keine Zahlung festzustellen. Ich soll doch bitte Zahlung nachweisen. Da Fehler immer mal vorkommen, bitte ich die -natürlich wegen der neuerlichen Nachfrage wieder aufgeregten- Mandanten, mir den Überweisungsträger und Kontoauszug zukommen zu lassen. Ich überprüfe die Zahlungsdaten und alles stimmt. Das teile ich dem Gegenanwalt mit. Nein, keine Zahlung angekommen, heisst es. Ich schicke sogar widerwillig die Zahlungsbelege und es kehrt Ruhe ein.

Denkste!

Weitere paar Monate später geht es wieder von vorne los. „Um die Sache vom Tisch zu kriegen biete man einen Vergleich an…“. Jetzt weisst man darauf hin, dass man klagen würde. Außerdem verweise man auf eine Website, in denen auf die Fälle dieser Kanzlei und dieses Mandanten hingewiesen werde. Alle Fälle seien gewonnen worden. Wenn wir nicht den tollen Vergleich mitmachen würde, würde geklagt werden.

Mir reicht es aber inzwischen. Habe noch einmal mitgeteilt, dass man unsere letzten Schreiben bitte lesen solle. Außerdem wäre es super, so eine Website aufzuziehen, aber auch unbenommen, die verlorenen Fälle nicht gleicht mit zu veröffentlichen. Jedem das seine. Ich würde auch nicht unbedingt über Fälle bloggen, in denen ich Bockmist verzapft und mit Pauken und Trompeten untergegangen bin (als wenn es so etwas gäbe…). Man darf uns gerne verklagen. Alles weitere klären wir vor Gericht.

Doof ist nur, dass der Gegner aus England kommt. Den Prozess werden wir natürlich gewinnen, da die Sache längst „vom Tisch“ ist. Aber die Prozesskosten in England zu vollstrecken, das dürfte wieder unfassbar nervig bis schwierig werden. Es sei denn, der Gegenanwalt haftet vielleicht dafür mit, weil er den Geldeingang nachhaltig verschweigt. Mal gucken, ob man diesen unkollegialen Weg einschlagen kann. Geladen genug bin ich dafür.