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Pflichtverteidiger bei Intelligenzminderung?

By 4. September 2012Allgemein

Es ist eine Zwickmühle: Man hat einen wenig intelligenten Menschen vor sich als Mandanten sitzen, der natürlich auch über kein Geld verfügt und zu alledem noch angeklagt ist. Will man nicht umsonst arbeiten, muss man als Verteidiger zusehen, sein Pflichtverteidiger zu werden. Für die Nichtjuristen: Wenn man angeklagt ist, hat man unter bestimmten, teils schwammigen Voraussetzungen (§ 140 StPO) den Anspruch, einen Pflichtverteidiger vom Staat finanziert zu bekommen. Das ist in der Regel nicht wie der aus amerikanischen Filmen bekannte Anwalt, der einem einfach so vor die Nase gesetzt wird. Das kann auch der eigene, selbst ausgesuchte Anwalt sein, der dann den Antrag stellen kann, vom Gericht als Pflichtverteidiger „beigeordnet“ zu werden. Das bedeutet dann, dass der Staat für die Kosten des Verteidigers aufkommt. Im Prinzip ist die Voraussetzung dafür, dass man sich nicht wirklich selbst gegen den Vorwurf verteidigen kann oder der Vorwurf besonders schwer ist. Das soll dann der Fall sein, wenn man Haft von mehr als einem Jahr zu erwarten hat. Das bedeutet streng genommen, dass wenn man nur 10 Monate ohne Bewährung zu erwarten hat und man sich prima selbst verteidigen kann, keinen Anwalt „gestellt“ bekommt. Übrigens: Ob man den Anwalt als Pflichtverteidiger bekommt oder nicht, das entscheidet das Gericht, bei dem man angeklagt ist und nicht etwa eine neutrale Instanz. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. Und noch schlimmer: Hat man sich selber keinen Anwalt gesucht und ist der Vorwurf so krass, dass man einen Pflichtverteidiger benötigt, dann sucht sich der Richter oder die Richterin selber einen aus. Einmal darf man raten, ob dieser Anwalt oder diese Anwältin dann kampfeslustig oder doch eher geneigt ist, sich dem Gericht unterzuordnen, um an weitere derartige Aufträge zu kommen.

Aber zurück zum wenig intelligenten Mandanten. Selbst wenn der sich nur gegen einen Bagatellvorwurf verteidigen muss: Selbst das ist als „Selbstverteidiger“ nicht möglich. Ein intelligenzschwacher Mandant erkennt eben nicht, ob er durch einfaches Schweigen den Vorwurf entkräftet. Im Gegenteil: Wenn er oder sie redet, redet man sich gerne um Kopf und Kragen, ganz gleich, ob man die Straftat tatsächlich begangen hat oder auch nicht. Sitzt man alleine vor Gericht, wird man zwar auf sein Schweigerecht hingewiesen, aber dennoch mehr oder weniger deutlich zum Reden animiert, getreu dem Motto, wer nichts zu verbergen hätte, der könne ja auch reden. Ganz abgesehen von der Kenntnis und dem dazugehörigen Mut, in der Verhandlung eigene Anträge stellen zu können. Nun habe ich natürlich die Möglichkeit, in einem solchen Fall zu beantragen, wegen der geminderten Intelligenz zum Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Aber das ist leicht gesagt. Schon die Begründung des Antrags würde den Mandanten diskreditieren, gar in seiner Sichtweise beleidigen. Man könnte natürlich hoffen, dass er oder sie den Antrag nicht liest, geschweige denn versteht. Aber wenn der Antrag vorgelesen wird, ist es dafür schon zu spät. Zu erklären, warum man so einen Antrag formuliert, stößt verständlich auch nicht auf Gegenliebe, da die eigene mindere Intelligenz in der Regel nicht als solche aufgefasst wird. Und schließlich lässt sich ein solcher Sachverhalt auch meist nur behaupten und nicht beweisen (es sei denn, es gibt äußere Anhaltspunkte wie Analphabetismus, psychiatrische Vorgutachten oder eine in Zusammenhang stehende unbehandelte schwere Drogensucht). Beweisen könnte man es nur, indem man vor Gericht sprechen lässt. Lässt man aber sprechen, ist der Fall oft schon so gut wie verloren.

So recht fällt mir für diese Fälle keine Lösung ein (was natürlich ein Indiz für die eigene Intelligenz…., aber lassen wir das). Wenn bei richtiger Verteidigung ein Freispruch im Raum steht, kann man natürlich auf eigenes Risiko arbeiten, da beim Freispruch die Kosten ersetzt werden. Aber so richtig Lust auf Risiko hat man ja nicht, man will ja auch irgendwie vom Beruf leben. Zumal da ein Anspruch ist, der nur schlecht dargestellt und bewiesen werden kann. Und man in der Regel ein armes Würstchen vor sich hat, dem man gerne helfen möchte. Dann also doch pro bono und hoffen, dass sich die Dinge richtig entwickeln? Es ist schade, dass die Gerichte generell restriktiv sind und meinen, in der Regel könne man sich selber verteidigen. Das Gegenteil ist der Fall.