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Derbytime (Strafrechtsedition)

By 19. Oktober 2012Allgemein

Morgen ist es wieder soweit. Der glorreichste Verein der Welt muss in die Nähe von Lüdenscheid reisen, um dort die Vormachtstellung in der Tabelle auch auf dem Platz zu untermauern.

Mit dem Verein fahren auch viele tausende Fans nach -nennen wir es beim Namen- Dortmund. Auch dort warten schon einige Tausend, so dass die örtliche Polizei von einem besonderen Konfliktpotenzial ausgeht. Nicht ganz zu unrecht, wie der Blogbetreiber aus persönlicher Erfahrung weiß (und seitdem nicht mehr dahin fährt).

Aber die Aggressionen sind nicht immer allein zwischen den verschiedenfarbigen Fangruppierungen anzutreffen. Mitunter kommt es auch vor, dass solche seitens der Einsatzkräfte an den Tag gelegt wird. So musste es ein Mandant am eigenen Leibe erfahren, als er in der vergangenen Saison nach Dortmund fuhr. Er war mit einem Sonderzug angereist zu einem hinter dem Stadion gelegenen Bahnhof. Wer schonmal da war, kennt es: Ab da wird es ein nicht angenehmer Spießroutenlauf hin zur richtigen Kurve des Stadions. Die Polizei erwartete und begleitete die mit dem Sonderzug eingetroffenen Fans, es folgte ein Weg durch einen „Korridor“ von Bauzäunen schützenden Polizisten auf der einen und noch mehr Polizisten ohne Bauzäune auf der anderen Seite.

Von dem Mandanten sind bis dahin keinerlei Anzeichen von Ausschreitungen wahrgenommen worden. Um so mehr wurde er davon überrascht, dass er eine Ladung Pfefferspray in sein Gesicht geschossen bekam. Der Mandant konnte nichts mehr sehen und war desorientiert. Seine Begleiter zogen ihn aufgrunddessen Richtung Stadion, wo er über einen der Bauzäune stolperte. Bevor er sich aufrichten konnte, setzte es eine erneute Ladung Pfefferspray ins Gesicht des Mandanten. Dadurch verlor er völlig die Orientierung und bemerkte lediglich, wie er von irgendwelchen Personen an die Seite getragen wurde. Dort nahm die Polizei die Personalien des Mandanten auf und verabreichte ihm eine Kochsalzlösung als Gegengift zu dem Pfefferspray, wonach er nach einiger Zeit endlich ins Stadion durfte, um ein Spiel zu sehen, dessen Verlauf ich hier nicht kommentieren möchte.

Anschließend erstattete der Mandant eigenständig auf seiner „Heimatwache“ Strafanzeige gegen die unbekannten Polizisten wegen Körperverletzung im Amt, § 340 StGB. Strafanzeigen gegen Polizisten sind so eine Sache. Werde ich gefragt, ob man aufgrund eines irgendwie gearteten Vorfalls mit der Polizei ein Strafverfahren anleiern sollte, so gebe ich immer zu bedenken, dass -so berechtigt das Anliegen auch ist- der Schuß nach hinten losgehen kann. In schöner Regelmäßigkeit führen die sogenannten Ermittlungen im (eigenen) Hause Polizei dazu, dass an dem Vorwurf nichts dran ist, was dann wiederum mit einer Gegenanzeige beantwortet wird. Ein befreundeter Staatsanwalt sagte mir einmal recht freimütig, dass auch bei Strafanzeigen gegen Staatsanwälte (zumindest in dieser betreffenden Staatsanwaltschaft) immer automatisch und sofort mit einer Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung reagiert werde. Wohlgemerkt: Automatisch. Was natürlich in keiner Richtlnie steht, aber wohl so praktiziert wird.

Dieser Mandant trotzte der Gefahr und es erfolgten die üblichen Ermittlungen. Die führten völlig überraschend ins Nichts. Die ermittelnde Abteilung fragt bei der für Fußballdinge zuständigen Gefahrenabteilung an. Über diese wird eine Mitteilung über Ausschreitungen der Bereitschaftspolizei Wuppertal zu Tage gefördert. Dort heisst es, die Dortmunder Fans hätten angefangen, die Schalker mit Ketchup- und Senfflaschen zu bewerfen, worauf die Schalker mit „Gegröle und dem Werfen von PET-Flaschen“ geantwortet hätten. Es sei gedrängelt worden. Danach hätten sich beide Seiten weiter beworfen, etwa mit Bierbechern oder Schirmen. „Durch den gezielten Einsatz von Pfefferspray und gezieltem, offensiven Einsatz des EMS (ein Knüppel) konnte verhindert werden, dass die Fans aufeinandertreffen oder gar vermischt werden konnten“.

Nun, so gezielt war der ganze Einsatz offenbar nicht, denn insgesamt fünf Verletzte mussten abtransportiert werden, u.a. auch der Mandant, der tatsächlich in der Verletztenliste auftaucht. Nun könnte Gegenstand für Ermittlungen natürlich sein, ob der offensive und objektiv gefährliche Einsatz von Knüppeln und Pfefferspray tatsächlich angemessen war und korrekt ausgeübt worden ist. Zumindest die Schilderungen des Mandanten, der unmittelbare Ausschreitungen nicht bemerken konnte, gibt Anlass, daran zumindest zu zweifeln. Zumal es nicht unüblich ist, dass sich etwaige Ausschreitungen oftmals auf einen bestimmten Bereich einer Gruppe konzentrieren, bei der Gruppengröße der anreisenden Fans viele davon gar nichts mitbekommen, da sie schlicht unbeteiligt sind. Ob die eingesetzten Beamten hier immer akkurat zwischen wirklichen Provokateuren und lediglich mit diesen zufällig in der selben Gruppe anreisenden Personen unterscheiden, kann ebenfalls bezweifelt werden. Im besten Fall war der Einsatz daher tatsächlich angemessen und der Mandant sowie die anderen unbeteiligten Verletzten sind lediglich ein Kollateralschaden. Im nicht so guten Fall war zwar der Einsatz angemessen, aber handwerklich schlecht und somit mit Blick auf Verletzungen Dritter fahrlässig ausgeführt. Im schlimmsten Fall hat hier ein Polizeibeamter einfach nur im Schutze der Anonymität seinen Frust rausgelassen. Alles denkbar, aber dafür müsste man schon wirklich ermitteln. Die Bereitschaftspolizei Wuppertal und auch das Polizeipräsidium Dortmund vermögen nicht zu sagen, welche Polizisten vor Ort waren. Sie haben das aber auch zumindest nach Aktenlage nicht hinterfragt. Die dahinter stehende Staatsanwaltschaft und auch die Generalstaatsanwaltschaft, zu der die Beschwerde ging, verstecken sich hinter der Unmöglichkeit, jetzt noch einen einzelnen Beamten namhaft machen zu können und sind überdies der Auffassung, es könne sowieso nur rechtmäßiges Handeln vorliegen, da schließlich rivalisierende Fanlager zu trennen waren. Sicher, rechtswidrig handelnde Beamte kann man sich auch nicht vorstellen. Gottvertrauen der Justiz in ihre Polizei.

Ich räume ein, dass es schwierig ist, einzelne Polizeibeamte aus einer gewissen Masse ausfindig zu machen. Daher gibt es schließlich die meines Erachtens nach sehr berechtigte Forderung nach einer Identifizierungsmöglichkeit, etwa mit einem Nummernschild. Solange es dies nicht gibt, werden sich einzelne, sicherlich wenige schwarze Schafe aus der Menge und dem Schutze der Nichtidentifizierbarkeit von der Möglichkeit hinreissen lassen, die Anonymität auszunutzen, die ihnen die Uniform gibt. Denn auch in Uniform gibt es den ein oder anderen „rivalisierenden Fan“, der am Samstag nicht ins Stadion kann, sondern arbeiten muss. Eine Uniform macht den Menschen schließlich nicht besser. Aber sie bewahrt ihn manches Mal vor Ermittlungen. Ob diese Ermittlungen zu einem realistischen Ergebnis geführt hätten, wenn eine Behörde nach einer Identifizierung eines schwarzen Schafs quasi gegen sich selbst ermittelt, sei mal dahingestellt. Corpsgeist ist das Stichwort. Aber man wäre zumindest einen Schritt weiter.

Gutes Spiel und Glück auf!