Wer im Ruhrgebiet wohnt, nichts zu tun hat und sich für Rechtsprechung beziehungsweise die Auswüchse derer interessiert, der verbringe mal einen Morgen beim Amtsgericht in Gelsenkirchen-Buer. Das ist wirklich interessant. Man muss nur abgehärtet, ein Freund von harten und populistischen Strafen sein oder sich in den Gedanken flüchten, die Berufungsinstanz werde es schon richten. Unterhaltsam ist es gleichwohl und nicht zuletzt aufgrund der Ruhrgebietspopulation, die gerne auch mal kein Blatt vor den Mund nimmt, ähnelt es den nachmittäglichen Fernsehgerichtsshows durchaus. Schon so einige Prozesse dieses Gerichts füllten auch diesen Blog.
Heute Vormittag wartete ich dann in Buer auf meinen eigenen Prozess und musste dabei zusehen, wie sich ein gestandener Selbstständiger wegen Beleidigung verantworten musste. Er soll im Rahmen einer Verkehrskontrolle den eingesetzten Beamten „Idiot“ und „Rassisten“ zugerufen haben. Nun denn, wenn es denn so gewesen sein sollte, was der Angeklagte bestritt, nicht schön. Aber auch kein Weltuntergang. An Vorstrafen gab es wohl „nur“ zwei Verkehrsdelikte, bislang noch nichts beleidigendes. Ich hielt schon den Antrag des Staatsanwalts von 50 Tagessätzen für etwas übersetzt, der als strafschärfendes Kriterium besonders in die Waagschale warf, dass ja Amtsträger beleidigt worden sind. So versucht man wohl zu kompensieren, dass es den im Volksmund so oft zitierten Straftatbestand der „Beamtenbeleidigung“ nicht gibt. Es muss wohl an der Selbstbetroffenheit liegen.
Da ich aber aus vielen Verhandlungen wusste, dass der Richter sich mit solch kleinlichen Strafanträgen der Staatsanwaltschaft auch mal nicht zufrieden gibt, war ich über das Urteil dann doch nicht so überrascht: 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung setzte es. Bewährungszeit 3 Jahre. Begründung: Es wäre ein Unding und muss harsch bekämpft werden, dass immer wieder versucht werde, der Polizei und auch den Gerichten vorzuwerfen, sie würden nur wegen einer anderen Ethnie eingreifen oder hart bestrafen. Der „Idiot“ sei ja nicht so schlimm, aber „der Rassist“, das ginge gar nicht und das rechtfertige eben eine Haftstrafe. Solchen Auswüchsen und versuchten Einflussnahmen (sic!) müsste entgegengetreten werden. Mannomann, muss es eben wieder die Berufungsinstanz auf Kosten des Steuerzahlers richten.
In meinem Prozess dann fehlten fast alle Zeugen. Nur der Mandant war da, aber der hatte keine Wahl, er war schon inhaftiert. Da der Mandant zu den Vorwürfen schwieg bzw. über mich andeutete, dass sie nicht zutreffen, wird nun die Hauptbelastungszeugin polizeilich zum nächsten Termin vorgeführt. Das hatten wir schon einmal, bei exakt dem selben Gericht, mit einer 80-jährigen Zeugin, was schon recht entwürdigend war. Aber es geht noch heftiger: Diesmal ist die Zeugin satte 89 Jahre alt.