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Geld verdienen mit Straftaten

By 18. November 2013Allgemein

Nein, nein, keine Anleitung. Aber ein Beispiel, wie an sich strafbares Verhalten zu einem lukrativen Zugewinn führen kann.

Der Mandant kam hoch aufgeregt und voller Sorge ins Büro. „Herr Wings, Herr Wings, ich habe ein großes Problem.“ Er habe tags zuvor einen schweren Verkehrsunfall gehabt. Er stand mit seinem Motorrad an der roten Ampel und wartete auf Grün. Noch bevor die Ampel umsprang, rauschte von hinten ein PKW in ihn und sein Motorrad. „Aber ich habe doch keinen Führerschein und stehe unter Bewährung. Was mach ich denn jetzt bloss?

Erstmal beruhigen natürlich. Auf der Unfallmitteilung standen alle Daten korrekt drauf. Davon, dass der Mandant keinen Führerschein hatte, allerdings nichts. Wer weiss, wie er um die Frage nach dem Führerschein herumgekommen ist. Mein Vorschlag war sodann, dass der Mandant sein geschrottetes Motorrad begutachten lässt und mich mit Attesten über die Verletzungsfolgen versorgt. Was das mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu zun hat, wegen der sich der Mandant schuldig gemacht hat? Nichts. Aber das ändert nichts daran, dass die Versicherung des Unfallfahrers den kompletten Schaden zu ersetzen hat. Inklusive eines saftigen Schmerzensgeldes. Führerschein hin oder her – für die Unfallursache spielt der Führerschein bei einer derart klaren Verschuldensfrage so gar keine Rolle, weshalb die Versicherung des Gegners das auch gar nicht erst interessierte. Der Mandant hatte zudem weiter das große Glück, dass die Polizei seinen Führerschein auch nachträglich nicht sehen wollte. Ein Verfahren wegen seiner führerscheinlosen Fahrt bekam er daher nie – stattdessen eine anständige Summe an Schadenersatz sowie Schmerzensgeld. Zwar musste er erst zu seinem Glück überredet werden, aber das hat ja geklappt. Selbst als er das Geld bekam, schaute er noch leicht ungläubig, konnte aber seine Freude letztlich nicht verhehlen.