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Heimlich geschieden

By 17. Januar 2014Allgemein

Kurios, aber wahr: Man kann geschieden sein, ohne es auch nur annähernd zu wissen.

Unsere durchaus betagte Mandantin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod völlig „normal“ zusammen. Er war in den letzten Jahren seines Lebens ein Pflegefall, seine Ehefrau hat diese Pflege in der gesamten Zeit gewährleistet. Nach dem Tod ihres Mannes und seiner Beerdigung stellte die Mandantin bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Gewährung ihrer Witwenrente.

Dann die zunächst ungläubig aufgenommene Nachricht der Rentenversicherung: Die Witwenrente werde abgelehnt, da man am Todestag nicht miteinander verheiratet gewesen sei. Und es wurde noch schlimmer: Nach Information der Rentenversicherung sei die Ehe schon vor einigen Jahren geschieden worden.

Was war passiert: Offenbar war der Ehemann wenige Jahre vor seinem Tod allein in seine Heimat, einen Staat des ehemaligen Jugoslawiens, gereist. Offiziell, um dort Urlaub zu machen. Tatsächlich hat er dort die Scheidung vor einem Gericht eingereicht und dieses Verfahren auch akribisch betrieben. Die Schriftstücke des Scheidungsgerichts wurden der Mandantin nach Deutschland zugeschickt – das Einschreiben wurde jeweils von dem pünktlich wieder zurückgekehrten Ehemann in Empfang genommen, mit dem bloßen Nachnamen gegengezeichnet und anschließend dem Altpapier zugeführt. Bei einem weiteren „Urlaub“ nahm er dann an dem Scheidungstermin vor Gericht teil und fing das Urteil in Deutschland wieder ab. Alles perfekt organisiert. Er ließ sich vorher, währenddessen und auch nachher nichts, aber auch gar nichts anmerken. Wurde zum Pflegefall und ließ sich von seiner Ex-Frau, die nicht ahnte, seine Ex-Frau zu sein, pflegen.

Juristisch wurde es zu einem Spießrutenlauf, wenngleich am Ende wenigstens in dem Sinne erfolgreich, dass die Mandantin ihre Witwenrente durchsetzen konnte. Zunächst hatte das Sozialgericht dies abgelehnt; in einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht wurde auf unseren Antrag hin festgestellt, dass das ausländische Scheidungsurteil wegen gravierender Verfahrensverstöße nicht in Deutschland anerkannt wird, was zur Folge hat, dass die Rentenversicherung nicht von einer geschiedenen Ehe ausgehen durfte.

Wenigstens das konnte erreicht werden. Alle anderen menschlichen Abgründe konnten wir weder aufklären, noch lindern. Was die Motivation des Gatten gewesen ist, kann nur spekuliert werden. Ob er einer potentiell vorhandenen Geliebten vorgegaukelt hat, nicht verheiratet zu sein und dann in die Bredouille kam oder andere Zwecke verfolgte, wird sich wohl nicht mehr aufklären lassen. Die Mandantin hat diese Enttäuschung allerdings stark und kämpferisch mit ordentlicher Wut auf den Verstorbenen ertragen. Wenigstens das.

Gut, dass ich ansonsten kein Familienrecht mache. Das sind ja Abgründe da!