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Auswärtssieg!

By 24. September 2014Allgemein

Für den gemeinen Fussballfan ist ein Auswärtssieg beim ewigen Derbyrivalen das Größte. Das volle Emotionsprogramm.

Jetzt stellen wir uns mal einen Anwalt vor, der großer Fan seines Vereins ist. Und der dann die Chance hat, den Verein des Derbyrivalen zu verklagen. Und das auch noch auswärts, also am Ort des Rivalen. Und am Ende des Termins mit mehr Argumenten getroffen hat als der Gegner. Das volle Emotionsprogramm in Robe.

Man könnte sagen, genau das ist eingetroffen. Das ist passiert:

Im Oktober 2012 kam es zum Revierderby zwischen Borussia Dortmund und dem FC Schalke 04. Ein Spiel, bei dem die Emotionen schon im Vorfeld regelmäßig ordentlich kochen. Viele Schalker beschlossen, mit der S-Bahn anzureisen und an einer Station auszusteigen, von der aus man das Stadion zu Fuss erreichen konnte. Die Polizei war darüber anscheinend empört, dass diese Gruppe es gewagt hat, ihr Grundrecht auf freie Wahl der Anreise auszuüben. Ginge es nach der Polizeiführung, hätten alle Auswärtsfans den von der Polizei vorgesehenen Weg wählen sollen. Also den Weg, bei dem man eingepfercht wie in einem Viehtransport zu einem anderen Bahnhof geleitet wird und von dort aus ebenfalls zu Fuß, jedoch durch tausende Heimfans zu gehen hat, welche bereits Spalier stehen und auf die Auseinandersetzung mit den Gästefans regelrecht warten. In einer nachträglichen Presseerklärung sprach die Polizeiführung dann von einer „konspirativen Anreise“. Dieser Begriff ist eine Frechheit, denn die Polizei hat nun mal kein Recht darauf, heute zu erfahren, wo man morgen hinfährt. Zumal die Anreise gewählt worden war, um den ansonsten üblichen Provokationen aus dem Weg zu gehen.

Aber die Rechnung ging nicht auf. Auf dem Weg der zahlenmäßig eben großen Gruppe Schalker Fans in Richtung Stadion kam es zu den üblichen verbalen Auseinandersetzungen zwischen Dortmundern und Schalkern. Vereinzelt sollen dann sogar Mülltonnen umgeworfen worden sein (hört, hört). Dies veranlasste die mit dieser Situation anscheinend überforderte Polizeiführung, die kompletten Schalker, die auf der Reise waren, mit einer gezielten quasimilitärischen Operation einzukesseln. Wohlgemerkt: Nicht die verbrecherischen Mülltonnenumwerfer, sondern die komplette greifbare Anreisegruppe. Rund 155 Personen gingen der Polizei somit in die Fänge – wie auf dem Schiff eines Industriefischers wurden alle in einem großen Netz abgefischt, ob man nun etwas getan hatte oder nicht.

Anhaltspunkte, wer die schreckliche Tat des Mülltonnenwurfs beging, hatte die Polizei nicht. Sicherheitshalber wurden alle Personen eingesackt, zur Wache gefahren, erkennunsdienstlich behandelt und nach(!) dem Spiel wieder freigelassen. Zum Dank gab es als Abschiedsgeschenk noch ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs und anderer Dinge für alle. Und als besondere Folge ein von Borussia Dortmund ausgesprochenes Stadionverbot für alle. Und dieses gilt für sämtliche Fußball-Bundesligen drei lange Jahre lang, also sogar für Heimspiele des eigenen Lieblingsvereins.

Versuche, dieses Stadionverbot zu kippen, scheiterten zunächst. Der BVB berief sich auf eine DFB-Richtlinie, wonach allein der Lauf eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens ein Stadionverbot rechtfertigen soll. Und das Ermittlungsverfahren lief und lief und lief. Genauer gesagt lief das Verfahren, nicht die Ermittlungen. Nachdem wir die Akte weit über einem Jahr nach dem Vorfall und nach diversen Aktenseinsichtsgesuchen und schlußendlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des schleppenden Verfahrens zur Einsicht bekamen, waren Ermittlungen im eigentlichen Sinne nicht zu erkennen. Es konnte ja auch nichts ermittelt werden, weil zumindest 99,04% der Gruppe sich nichts hat zu schulden kommen lassen. Es dauerte noch weitere Monate, bis im Mai 2014 nahezu alle Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt wurden. Wenn das Verfahren aber eingestellt wird, muss doch aber auch das Stadionverbot aufgehoben werden? Denkste. Das steht zwar auch so in der DFB-Richtlinie drin, aber Borussia Dortmund wollte das nicht. Man beharrte weiterhin unter völlig falscher Argumentation darauf, dass es bei dem Verbot bleiben solle. Einstellung hin oder her. In der Sommerpause kam es dann zu Gesprächen zwischen den beteiligten Vereinen und zu einem Kompromiss, wonach die betroffene Gruppe zunächst wieder alle Heimspiele des FC Schalke 04 besuchen durfte; bis Ende 2014 aber weiterhin keinerlei Auswärtsspiele.

Dieser Kompromiss ist jedoch nicht nachvollziehbar. Es gab keine Beteiligung an Straftaten, was die Staatsanwaltschaft durch die Verfahrenseinstellung verbrieft hat. Und demnach ist das Stadionverbot aufzuheben. Punkt. Und genau aus diesem Grunde beantragten wir direkt nach Bekanntgabe des „Kompromisses“ für einen Mandanten eine einstweilige Verfügung gegen Borussia Dortmund, damit das Stadionverbot aufgehoben wird. Am vergangenen Montag kam es in Dortmund zur Verhandlung, bei der das Gericht unsere Argumente teilte. Auch das Gericht wies den Anwalt des BVB deutlich darauf hin, dass man zwar ein Hausrecht habe, jedoch die Grundrechte der Fans dabei zu berücksichtigen sind und ein eingestelltes Strafverfahren eben keinen Grund mehr für einen Ausschluss darstellte.

Um eine sofort wirksame und unanfechtbare Entscheidung zu erhalten, haben wir uns darauf verständigt, dass Borussia Dortmund das bundesweite Stadionverbot mit sofortiger Wirkung aufhebt. Im Gegenzug erklärte der Mandant, für drei Jahre keine Spiele in Dortmund mehr zu besuchen. Darauf hatte er nämlich sowieso keine Lust mehr.

Der Mandant kann also endlich wieder sein Hobby ausleben und alle Bundesligaspiele besuchen. Aber dennoch bleibt ein übler Beigeschmack, weil er und viele andere grundlos für eine lange Zeit ausgeschlossen waren. Der Grund dafür liegt in der Vereinbarung zwischen dem DFB und den Bundesligavereinen, bei der die Unschuldsvermutung nichts, aber auch gar nichts zählt. Schade nur, dass die Vereine an der Stelle nicht über ihren Schatten springen können. Denn ein Ermittlungsverfahren zwingt nicht zu einem Stadionverbot; es muss nicht ausgesprochen werden. Wenn dann ein Verein wie der BVB noch nicht einmal nach dem Ende des Ermittlungsverfahren den einzig richtigen Schritt geht, sondern immer noch behauptet „da muss ja was dran gewesen sein“, dann zeigt das allein, welche Rechtsauffassung man dort pflegt. Schließlich liegt ein weiterer Grund  in einer zumindest teilweise völlig überforderten und autoritären Polizei, die ihrerseits nicht in der Lage ist, eigene Fehler einzuräumen und somit auch nicht zu hinterfragen.

Jetzt gilt es aber, den Erfolg zu feiern. Ach, und Samstag ist Derby. Alles wird gut!