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Verteidigung auf RTL-Niveau…

By 8. Dezember 2014Allgemein

…kann ich nämlich auch.

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Gedränge einem anderen mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, nachdem es zuvor ein wohl versehentliches Anrempeln gab. Nun war der Mandant aber nicht der Täter. Der Täter ist nach seinem Faustschlag zuerst zu seiner Begleitergruppe zurück und dann abgetaucht. Wenig später taucht die Polizei im Schlepptau mit dem Geschlagenen auf, welcher den Mandanten erkennt, obwohl er ihm in diesem Moment den Rücken zugedreht hat. Der Mandant wird also rausgefischt, die Personalien aufgenommen. Er bestreitet.

In den Folgewochen werden der Geschlagene und einer seiner Begleiter von der Polizei vernommen. Ihnen werden verschiedene Bilder vorgelegt, die übliche hanebüchene Wahllichtbildvorlage mit sieben „verfremdeten, virtuellen“ Fotos und das des Mandanten. Beide Zeugen erkennen den Mandanten als Täter wieder. Kein Wunder – haben sie den Mandanten doch anlässlich der Festnahme (anhand seiner Kleidung) als Täter identifiziert und sich anschließend sein Gesicht eingeprägt. Es erfolgt die Anklage gegen den nach wie vor abstreitenden Mandanten.

Zwischenzeitlich erfährt der Mandant. welcher seiner Bekannten etwas angestellt haben soll. Dieser zeigt sich reumütig und ist bereit, seine Schuld zu gestehen. Man hätte natürlich noch vor der Verhandlung den Namen des wahren Täters offenbaren können, aber wir entschieden uns dazu, zunächst diese Verhandlung abzuwarten. Vielleicht erkennt der Geschlagene ja seinen Fehler und räumt ihn ein, dann müsste der Mandant den Namen seines Bekannten nicht nennen. Aber in der Hauptverhandlung zeigt sich der Herr Geschlagene selbstbewusst und vollkommen überzeugt davon, dass der Mandant auch diejenige Person sei, die ihn geschlagen habe. Er erkenne ihn am Gesicht. Ja, er habe ihn zunächst an der Kleidung erkannt, aber als er sich dann umgedreht habe, wusste er: Derjenige sei es gewesen. Hundert Prozent Sicherheit. Kein Zweifel möglich.

Nun, bei dieser Beweislage hätte die Richterin den -schweigenden- Mandanten ohne Wimperzucken verurteilt. Wenn ein Zeuge sich so sicher ist, dann muss es ja so gewesen sein. Kein Zweifel möglich. Also mussten wir den Joker ziehen – und unser Wissen um den wahren Täter offenbaren. Die Richterin zeigte sich zunächst etwas empört darüber, dass diese Information erst jetzt käme, was ich mit Hinweis auf das Schweigerecht, was bekanntlich das Teilwort „Recht“ in sich trägt erwiderte. Da ich vermutete, die Richterin wollte den aus ihrer Sicht ursprünglichen Fall noch am selben Tag zu Ende bringen, beruhigte ich sie mit der guten Nachricht: „Der Zeuge Täter sitzt zufällig vor der Tür. Ich hol ihn mal rein.“ Wie bei RTL tauchte dann der ominöse Zeuge auf, der alles über den Haufen wirft. Und er räumte freimütig und detailreich alles ein, hatte zudem eine gewisse äußere Ähnlichkeit mit dem Mandanten. Der Zeuge gewann in seiner offenen, aber verlegenen Art geradezu die Sympathie der Richterin – sie glaubte ihm. Zurecht. Die Belastungszeugen hörte sie offiziell gar nicht mehr an – sagte dem Geschlagenen aber, dass der Herr Zeuge die Tat gerade gestanden hätte. Auf einmal war er sich dann doch nicht mehr sicher. Zu hundert Prozent unsicher sozusagen. Freispruch!

Und was lehrt uns das? Dass Zeugenaussagen oft einfach nichts taugen. Die Frage „Zu wieviel Prozent sind Sie sich denn sicher?“ kann man sich ebenfalls getrost schenken. Aber dennoch werden darauf ohne jeden Zweifel Urteile, manchmal harte, vernichtende Urteile gegründet. Und nicht jeder hat das Glück, den wegen seiner Tat angeklagten wahren Täter ausfindig zu machen.