Frau Mandantin und Herr Gegner hatten miteinander ein Verhältnis. Beide sind ihrerseits verheiratet und die Familien Mandantin und Gegner waren miteinander gut bekannt. Es kommt zwischen beiden zu mindestens zweimaligen intimen Treffen. Die ganze Sache bleibt zunächst auch geheim. Eines Tages trifft sich Frau Mandantin mit ihrer (damals) besten Freundin und vertraut sich ihr an, sie berichtet über die Affäre. Die (damals) beste Freundin dachte sich in diesem Moment wohl: „krass spannende Neuigkeiten, da ruf ich doch gleich Frau Gegner an, ob die das wohl auch schon gehört hat“. Wer solche Freunde hat….
Frau Gegner war nicht wirklich amüsiert und stellt Herrn Gegner mutmaßlich zur Rede. Aber anstatt, dass dieser es entweder kleinmütig einräumt oder aber es schlicht bestreitet – er setzt seine gesamte Armada in Bewegung und setzt sich selber vor die Kanone. Denn einige Zeit später hat Frau Mandantin Post vom Gericht im Briefkasten: Eine Klage von Herrn Gegner. Herr Gegner verklagt Frau Mandantin darauf, dass sie ihre Behauptung zurücknimmt, mit ihm Verkehr gehabt zu haben. Außerdem will er ein saftiges Schmerzensgeld; Streitwert: 5000€.
Chapeau! Darauf muss man erstmal kommen. Ob man weiß, worauf man sich da eingelassen hat? Denn dann geht es in einer öffentlichen Zivilverhandlung ums richtig Eingemachte. Denn um nichts anderes, ob die Behauptung stimmt oder nicht, dass es zwischen beiden Verkehr gab. Herr Gegner meint wohl davon auszugehen, dass es mangels Zeugen oder Videoaufzeichnung nicht zu beweisen wäre und er dann automatisch gewänne. Das nötigt dann aber Frau Mandantin dazu, so detailreich wie nur möglich vor Gericht darzustellen, wie es sich denn so im Einzelnen abgespielt hat und wie so ihre Beobachtungen währenddessen waren. Was dann wiederum in der Verhandlung diskutiert werden muss, alles vor den neugierigen Augen und Ohren der Frau Gegner.
Dazu kommen sicher noch eine Reihe spannender Rechtsfragen: Wer trägt die Beweislast, also wer verliert, wenn man den behaupteten Verkehr nicht beweisen kann? Wie ist es um vertraulichste Aussagen zwischen besten FreundInnen bestellt, sind diese anvertrauten Geheimnsse überhaupt widerrufsfähig? Wofür überhaupt ein Schmerzensgeld?
Herr Gegner hat seine Klage inzwischen zurücknehmen müssen, weil er vergessen hat, dass man vor einer solchen Klage erstmal zum Schiedsmann muss. Dort ist das glückliche Ex-Paar inzwischen aufeinander geprallt und es hörte sich für uns so an, als hätte würde Frau Gegner auf die Klage insistieren und ihrem Gatten nur glauben, wenn er diesen Prozess gewinnt. Herr Gegner ließ folglich nicht locker und ließ durchblicken, dass er ein lückenloses Alibi werde nachweisen können, egal, an welchem Tag die Affäre nach den Angaben von Frau Mandantin ihren Gang nahm.
Jetzt bleibt für uns nur noch abzuwarten, ob die Klage nochmal erhoben wird. Es könnte eine denkwürdige Verhandlung werden. Zivilrecht kann also doch Spaß machen.